Aufnahmeanlass
Der Aufnahmeanlass wird aus der FALL.csv entnommen.
Es gibt folgende Werte:
Wert | Beschreibung |
|---|---|
E | Einweisung durch Arzt |
Z | Einweisung durch Zahnarzt |
N | Notfall |
R | Aufnahme nach vorausgehender Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung |
V | Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus länger als 24 Stunden |
A | Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus bis zu 24 Stunden |
G | Geburt (siehe Hinweis Neugeborene) |
B | Begleitperson oder mitaufgenommene Pflegekraft |
Einweisung durch Arzt oder Zahnarzt
• Eine Einweisung durch einen Arzt wird im § 301-Aufnahmesatz über die Arztnummer des einweisenden Arztes dokumentiert.
• Eine Einweisung durch einen Zahnarzt wird entsprechend über die Zahnarztnummer des einweisenden Zahnarztes erfasst.Verlegung aus einem anderen Krankenhaus
• Die Verlegung wird im § 301-Aufnahmesatz über das Institutionskennzeichen (IK) des verlegenden Krankenhauses dokumentiert.
• Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus:
• ≤ 24 Stunden: Aufnahmeanlass „A“
• > 24 Stunden: Aufnahmeanlass „V“
• Der Aufnahmeanlass „R“ ist in der § 301-Datenübermittlung nicht abbildbar. Er kann jedoch übermittelt werden, wenn die Patientendatenhaltung dieses Zusatzmerkmal enthält.Interne Verlegung mit Entgeltbereichswechsel
• Bei interner Verlegung mit Wechsel des Entgeltbereichs wird im § 301-Satz das eigene IK als veranlassendes Krankenhaus angegeben.DRG-Fälle nach Rückverlegung
• Bei DRG-Fällen mit Rückverlegung und Neueinstufung auf Basis beider Aufenthalte:
• Der Aufnahmeanlass ist beim Behandlungsbeginn in einer Fachabteilung anzugeben,
• sofern diese Fachabteilung zum Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen gehört.