Aufnahmeanlass

Aufnahmeanlass

Der Aufnahmeanlass wird aus der FALL.csv entnommen.

Es gibt folgende Werte:

Wert

Beschreibung

Wert

Beschreibung

E

Einweisung durch Arzt

Z

Einweisung durch Zahnarzt

N

Notfall

R

Aufnahme nach vorausgehender Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung

V

Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus länger als 24 Stunden

A

Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus bis zu 24 Stunden

G

Geburt (siehe Hinweis Neugeborene)

B

Begleitperson oder mitaufgenommene Pflegekraft

  1. Einweisung durch Arzt oder Zahnarzt
    • Eine Einweisung durch einen Arzt wird im § 301-Aufnahmesatz über die Arztnummer des einweisenden Arztes dokumentiert.
    • Eine Einweisung durch einen Zahnarzt wird entsprechend über die Zahnarztnummer des einweisenden Zahnarztes erfasst.

  2. Verlegung aus einem anderen Krankenhaus
    • Die Verlegung wird im § 301-Aufnahmesatz über das Institutionskennzeichen (IK) des verlegenden Krankenhauses dokumentiert.
    • Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus:
    • ≤ 24 Stunden: Aufnahmeanlass „A“
    • > 24 Stunden: Aufnahmeanlass „V“
    • Der Aufnahmeanlass „R“ ist in der § 301-Datenübermittlung nicht abbildbar. Er kann jedoch übermittelt werden, wenn die Patientendatenhaltung dieses Zusatzmerkmal enthält.

  3. Interne Verlegung mit Entgeltbereichswechsel
    • Bei interner Verlegung mit Wechsel des Entgeltbereichs wird im § 301-Satz das eigene IK als veranlassendes Krankenhaus angegeben.

  4. DRG-Fälle nach Rückverlegung
    • Bei DRG-Fällen mit Rückverlegung und Neueinstufung auf Basis beider Aufenthalte:
    • Der Aufnahmeanlass ist beim Behandlungsbeginn in einer Fachabteilung anzugeben,
    • sofern diese Fachabteilung zum Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen gehört.