Aufnahmeanlass

Aufnahmeanlass

Der Aufnahmeanlass wird aus der FALL.csv entnommen.

Es gibt folgende Werte:

Wert

Beschreibung

Wert

Beschreibung

E

Einweisung durch Arzt

Z

Einweisung durch Zahnarzt

N

Notfall

R

Aufnahme nach vorausgehender Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung

V

Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus länger als 24 Stunden

A

Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus bis zu 24 Stunden

G

Geburt (siehe Hinweis Neugeborene)

B

Begleitperson oder mitaufgenommene Pflegekraft

Einweisung durch Arzt oder Zahnarzt

  • Eine Einweisung durch einen Arzt wird im § 301-Aufnahmesatz über die Arztnummer des einweisenden Arztes dokumentiert.

  • Eine Einweisung durch einen Zahnarzt wird entsprechend über die Zahnarztnummer des einweisenden Zahnarztes erfasst.

Verlegung aus einem anderen Krankenhaus

  • Die Verlegung wird im § 301-Aufnahmesatz über das Institutionskennzeichen (IK) des verlegenden Krankenhauses dokumentiert.

  • Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus:

  • ≤ 24 Stunden: Aufnahmeanlass „A“

  • > 24 Stunden: Aufnahmeanlass „V“

  • Der Aufnahmeanlass „R“ ist in der § 301-Datenübermittlung nicht regelhaft abbildbar; eine Übermittlung ist nur möglich, sofern die Patientendatenhaltung dieses Zusatzmerkmal vorsieht.

Interne Verlegung mit Entgeltbereichswechsel

  • Bei interner Verlegung mit Wechsel des Entgeltbereichs wird im § 301-Satz das eigene IK als veranlassendes Krankenhaus angegeben.

DRG-Fälle nach Rückverlegung

  • Bei DRG-Fällen mit Rückverlegung und Neueinstufung auf Basis beider Aufenthalte ist der Aufnahmeanlass beim Beginn der Behandlung in einer Fachabteilung anzugeben, sofern diese Fachabteilung dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen zugeordnet ist.