Aufnahmeanlass
Der Aufnahmeanlass wird aus der FALL.csv entnommen.
Es gibt folgende Werte:
Wert | Beschreibung |
|---|---|
E | Einweisung durch Arzt |
Z | Einweisung durch Zahnarzt |
N | Notfall |
R | Aufnahme nach vorausgehender Behandlung in einer Rehabilitationseinrichtung |
V | Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus länger als 24 Stunden |
A | Verlegung mit Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus bis zu 24 Stunden |
G | Geburt (siehe Hinweis Neugeborene) |
B | Begleitperson oder mitaufgenommene Pflegekraft |
Einweisung durch Arzt oder Zahnarzt
Eine Einweisung durch einen Arzt wird im § 301-Aufnahmesatz über die Arztnummer des einweisenden Arztes dokumentiert.
Eine Einweisung durch einen Zahnarzt wird entsprechend über die Zahnarztnummer des einweisenden Zahnarztes erfasst.
Verlegung aus einem anderen Krankenhaus
Die Verlegung wird im § 301-Aufnahmesatz über das Institutionskennzeichen (IK) des verlegenden Krankenhauses dokumentiert.
Behandlungsdauer im verlegenden Krankenhaus:
≤ 24 Stunden: Aufnahmeanlass „A“
> 24 Stunden: Aufnahmeanlass „V“
Der Aufnahmeanlass „R“ ist in der § 301-Datenübermittlung nicht regelhaft abbildbar; eine Übermittlung ist nur möglich, sofern die Patientendatenhaltung dieses Zusatzmerkmal vorsieht.
Interne Verlegung mit Entgeltbereichswechsel
Bei interner Verlegung mit Wechsel des Entgeltbereichs wird im § 301-Satz das eigene IK als veranlassendes Krankenhaus angegeben.
DRG-Fälle nach Rückverlegung
Bei DRG-Fällen mit Rückverlegung und Neueinstufung auf Basis beider Aufenthalte ist der Aufnahmeanlass beim Beginn der Behandlung in einer Fachabteilung anzugeben, sofern diese Fachabteilung dem Entgeltbereich der DRG-Fallpauschalen zugeordnet ist.