Künstliche Beatmung

Künstliche Beatmung

Die Beatmungsstunden werden aus der Spalte „Beatmungsstunden“ der Fall.csv übernommen. Die Fall.csv basiert auf den §21-Falldaten und enthält fallbezogene Leistungsmerkmale.

Format

  • Numerisches Feld

  • Ganzzahlig (keine Dezimalstellen, kein Komma)

  • Angabe in Stunden

  • Auf volle Stunden gerundet

  • Kumulierte Gesamtbeatmungsdauer je Fall

Beispiel:

  • 0 → keine kodierte Beatmung

  • 18 → 18 Stunden Beatmung

  • 96 → 96 Stunden Beatmung

Ein Wert größer als 0 bedeutet, dass eine kodierfähige künstliche Beatmung durchgeführt wurde. Die Gesamtbeatmungsdauer ist DRG-relevant und beeinflusst die Gruppierung über definierte Schwellenwerte.