Künstliche Beatmung
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Die Beatmungsstunden werden aus der Spalte „Beatmungsstunden“ der Fall.csv übernommen. Die Fall.csv basiert auf den §21-Falldaten und enthält fallbezogene Leistungsmerkmale.
Format
Numerisches Feld
Ganzzahlig (keine Dezimalstellen, kein Komma)
Angabe in Stunden
Auf volle Stunden gerundet
Kumulierte Gesamtbeatmungsdauer je Fall
Beispiel:
0 → keine kodierte Beatmung
18 → 18 Stunden Beatmung
96 → 96 Stunden Beatmung
Ein Wert größer als 0 bedeutet, dass eine kodierfähige künstliche Beatmung durchgeführt wurde. Die Gesamtbeatmungsdauer ist DRG-relevant und beeinflusst die Gruppierung über definierte Schwellenwerte.