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Mit Hilfe des Klinikfilters kann eine Ergebnismenge von Kliniken an Hand von Kriterien wie Bundesland, Bettenanzahl oder Fachabteilungen definiert werden und dient damit als Grundlage für weiterführende Analysen.
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Für viele Werkzeuge kann eine manuelle Auswahl von Kliniken durch einen zuvor erstellten Klinikfilter vereinfacht werden.
\uD83C\uDF31 Datenquellen
→ Die Datenquelle ist …
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\uD83D\uDCCE Tutorial
Klinikfilter erstellen
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Die Regierungskommission (Grundlegende Reform der Krankenhausvergütung, 3. Stellungname. 06.12.22) empfiehlt eine einheitliche Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen (nachfolgende Versorgungslevel genannt), um lokale, regionale und überregionale Versorgungsaufträge abzugrenzen. Zur Festlegung der Versorgungslevel schlägt die Regierungskommission eine Strukturqualität als Mindestvoraussetzungen fest, deren Einhaltung vom Medizinischen Dienst überprüft werden soll. Folgende Versorgungslevel sind definiert:
Level | Leistungsspektrum | Notaufnahme | Intensivmedizin | Ärztliche Anwesenheit |
Ii | Basisbehandlung | keine | keine | FÄ-Rufbereitschaft |
In | Basisbehandlung + Sicherstellung NV | Level I G-BA | Level I - 6 täglich betreibbaren Intensivbetten | Bereitschaft + Rufbereitschaft |
II | In + weitere Leistungsgruppen | Level II G-BA | Level II > 10 Low-Care + High-Care Intensivbetten | IM,CH,Intensiv,Notfall 24/7 + Rufbereitschaft |
III | Breites Leistungsgruppen Spektrum | Level III G-BA | Level III > 20 Low Care & High-Care Intensivbetten | IM,CH,Intensiv,Notfall 24/7 + Rufbereitschaft |
IIIu | Breites Leistungsgruppen Spektrum | Level III G-BA | Level III > 20 Low Care & High-Care Intensivbetten | IM,CH,Intensiv,Notfall 24/7 + Rufbereitschaft |
FA | Leistungsgruppen des Faches | keine | Level I + 4 Low Care + 2 High Care + Ausnahmen | 24/7 für Leistungsgruppen |
Aufgrund der Tatsache, dass von den Mindeststrukturvoraussetzungen bislang nur die G-BA Notfallstufen gemäß den G-BA-Richtlinien nach § 136c Abs. 4 SGB V final definiert sind, kann eine vorläufige Operationalisierung ausschließlich auf dieser Basis erfolgen. Die Zuordnung der Versorgungslevel wurde folgerichtig auf dieser Basis durchgeführt und ist in untenstehender Tabelle skizziert:
G-BA Notfallstufe (gemäß §136c Abs. 4 SGB V) |
| Zugeordnetes Versorgungslevel |
keine Stufe | → | Versorgungslevel Ii |
Stufe I | → | Versorgungslevel In |
Stufe II | → | Versorgungslevel II |
Stufe III | → | Versorgungslevel III |
Stufe III + Universitätsklinikum | → | Versorgungslevel IIIU |
Fachkrankenhaus | → | Fachklinik |
Zusätzlich: Level In (mit Notfallstufe I) mit einem L2/L3 Krankenhaus im 30 Minuten Radius werden zu Level Ii
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